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E-Government-Trends

Onlinezugangsgesetz (OZG)?

„Gesetz zur Verbesserung des Online-Zugangs zu Verwaltungsleistungen (Online-Zugangs-Gesetz - OZG)“

Verpflichtung für Bund und Länder:

  • ein umfassendes Online-Angebot für Verwaltungsleistungen
  • über verknüpfte Portale (Portalverbund)
  • mittels Nutzerkonten
  • bis Ende 2023 bereitzustellen.

Der OZG-Umsetzungskatalog definiert 566 (Stand: 11/2019) digitale Verwaltungsleistungen im Sinne des OZG. Ausgenommen sind hierbei Verwaltungsdienstleistungen, bei denen die Digitalisierung faktisch, rechtlich oder wirtschaftlich unmöglich sind.

Mit dem Antragsmanagement 4.0 und der offenen Schnittstellenarchitektur ist Form-Solutions der zentrale Baustein zur Umsetzung des OZG.

Intelligente Antragsassistenten mit Portalintegration, Authentifizierung und E-Payment – Maximaler Komfort aus Sicht der Bürger:innen. Regelbasierte Felder, Plausibilisierungen, Validierung sowie die medienbruchfreie Übergabe an Fachverfahren – Maximaler Komfort für Ihre internen Verwaltungsabläufe.


OZG-Umsetzungsstand (Form-Solutions)

Form-Solutions-Verlagssortiment

Form-Solutions deckt bereits heute 78% der für Kommunen (Städte und Gemeinden sowie Landkreise) relevanten Verwaltungsleistungen mit Priorität 1 bis 3 ab. Darüber hinaus beinhaltet das Formular-Sortiment nicht nur OZG-Leistungen, die nominell den Kommunen zugeordnet, sondern ebenso Online-Dienstleistungen, die bei Bund und den Ländern eingegliedert sind.

Zielsetzung bis 2023

In allen OZG-Leistungen der Priorität 1 bis 3 werden die erforderlichen kommunalrelevanten Online-Dienste durch intelligente und barrierefreie Antragsassistenten abgedeckt sein.


Roadmap zur OZG-Umsetzung

Unsere Roadmap zur OZG-Umsetzung

Unsere Roadmap zur Umsetzung des OZG baut auf den bewährten Strukturen und praxisorientierten Möglichkeiten des Antragsmanagement 4.0 auf, welches kontinuierlich an die neuen Anforderungen und Vorgaben angepasst wird.

Ein Kernpunkt dieser Anpassung stellt dabei die inhaltliche Umgestaltung des Form-Solutions-Verlagssortiments dar. Das bedeutet, dass neben der Nutzerorientierung sowie den medienbruchfreien Verarbeitungsmöglichkeiten eingereichter Onlinedienste ebenso Vorgaben aus den FIM-Stamminformationen eingearbeitet werden.

Hierfür werden:

  • alle bereits vorhandenen PDF-Formulare durch intelligente Antragsassistenten ergänzt bzw. mittelfristig ersetzt
  • neue Such- und Filtermöglichkeiten für OZG-Leistungen, Themenfelder, Lebens- und Geschäftslagen geschaffen
  • neue Bausteine für das Erstellen von Assistenten auf Basis der FIM-Datenfelder und FIM-Datenfeldgruppen bereitgestellt
  • FIM-Stammdatenschemata importiert und zur Weiterentwicklung als OZG-Onlinedienst für die Anforderungen der kommunalen Ebenen individualisiert


Ein weiterer elementarer Baustein ist der funktionale Ausbau des Antragsmanagements 4.0

So werden Schritt für Schritt die folgenden technischen Erweiterungen erfolgen:

  • Optimierung des Veröffentlichungsbereiches
  • die Vorbefüllung der Datenfelder durch den anstehenden neuen Standard für Unternehmensdaten
  • die Anbindung an DVDV und die Zentralregister zur Datenübernahme und Validierung

Die aufgeführten Aspekte repräsentieren lediglich einen Ausschnitt der anstehenden Neuerungen. Das Investitionsprogramm umfasst insgesamt mehrere Millionen Euro, wovon der Großteil bereits bis Mitte 2022 umgesetzt sein soll.

EfA - Einer für Alle

Was ist EfA?

Definition laut BMI

„Derzeit digitalisieren Bund, Länder und Kommunen landauf, landab die Verwaltung; ein Mammut-Vorhaben. Ganz zentral ist im föderalen Digitalisierungsprogramm dabei das Motto "Einer für Alle/Viele" – oder kurz: "EfA". Sprich, jedes Land sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder sie nachnutzen können und den Online-Prozess nicht nochmal selbst entwickeln müssen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten.

Der Grundgedanke hinter EfA ist also, dass Länder und Kommunen nicht jedes digitale Verwaltungsangebot eigenständig neu entwickeln, sondern sich abstimmen und die Arbeit aufteilen. Wenn Land A bereits einen Antrag für Wohngeld digitalisiert hat, profitiert Land B davon, weil es keinen eigenen Antrag digitalisieren muss, sondern die Lösung aus Land A mit wenigen Anpassungen übernehmen kann.“ (Quelle: BMI Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)


Hand in Hand in Richtung Digitale Verwaltung!

EfA bei Form-Solutions

Seit mehr als 20 Jahren liefern wir unsere Produkte und Services kontinuierlich und einfach multiplizierbar für alle Behörden. Die Grundidee dabei folgt schon immer dem seit Neuestem als EfA-Prinzip bekannten Ansatz.

Das Form-Solutions-Verlagssortiment (PDF-Formulare sowie intelligente Antragsassistenten) entstand und entsteht anhand gesetzlicher Vorgaben von Bund und Ländern in enger Abstimmung mit den Kommunen. So bieten wir abgestimmte Dienste an, deren Nachnutzung durch andere Verwaltungen möglich wird. Form-Solutions übernimmt zudem die dauerhafte inhaltliche Pflege dieser Dienste und arbeitet Gesetzesänderungen fristgerecht ein.

Sollten Sie bei der Gestaltung eines EfA-Prozesses Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit unserem Antragsmanagement-Know-how zur Verfügung.

LeiKa

Der Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung

Was ist der LeiKa?

"Der Leistungskatalog (LeiKa) ist ein Katalog von semantisch und strukturell standardisierten Bezeichnungen einschließlich derer Beschreibungen. Er stellt ein einheitliches, vollständiges und umfassendes Verzeichnis der Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen hinweg dar. Hierzu wird ein föderales Stammtextemanagement, auch mit Hilfe technischer Standards (XZufi), etabliert. Der Betrieb des LeiKa wird vom Land Sachsen-Anhalt gewährleistet. LeiKa bildet den Baustein "Leistungen" im Projekt Föderales Informationsmanagement (FIM)". (Quelle: IT-Planungsrat).

LeiKa dient den öffentlichen Verwaltungen unterstützend bei der Aufbereitung von Informationen zu öffentlichen Leistungen. Die Benennung von Verwaltungsleistungen kann durch die eindeutige Bestimmbarkeit der Schlüssel und bundesweit einheitliche Muster besser angeglichen und Zuständigkeiten von Internetportalen können durch ihn klar definiert werden. All diese Informationen werden bundesweit freigegeben und dienen so durch Standardisierung von öffentlichen Verwaltungsleistungen der Qualitätssicherung.

Erst durch die einheitliche Bezeichnung von Leistungen in allen öffentlichen Verwaltungen ist effektives Informationsmanagement zwischen den Verwaltungen möglich, ohne dass Verwirrung entsteht. LeiKa bildet also die Grundlage für eGovernment und somit der Digitalisierung von Verwaltung, um langfristig die Bürokratiebelastung zu senken.

LeiKa & Form-Solutions

Form-Solutions hat sämtliche Online-Formulare (PDF-Formulare sowie intelligente Antragsassistenten) – soweit möglich – einer LeiKa-ID zugeordnet. So kann die Suche nach dem passenden Formular zur jeweiligen Verwaltungsleistung ebenso anhand der LeiKa-ID erfolgen. Das Verlagssortiment von Form-Solutions deckt mehr als die im LeiKa erfassten Leistungen ab.

Keine Detektivarbeit notwendig. Das passende Formular schnell anhand der LeiKa-ID finden.

FIM

Föderales Informationsmanagement

Was ist FIM?

Föderales Informations­management liefert allen Verwaltungs­ebenen Informationen für Verwaltungs­leistungen, die aus Bundes­recht resultieren. Diese dienen als Grundlage für die öffentliche Darstellung auf Portalen, für die Umsetzung von E-Govern­ment-Anwendungen und für den Verwaltungs­vollzug.


Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche Bürgerin­formationen, einheitliche Datenstrukturen für Formulare und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungs­vollzug bereitzustellen.

Ziel ist es, den Übersetzungs- und Implementierungs­aufwand rechtlicher Vorgaben zu senken. Länder und Kommunen sollen - bezogen auf die redaktionelle und organisatorische Umsetzung eines Verwaltungsverfahrens - nicht mehr für sich alleine agieren müssen. Stattdessen können sie auf qualitätsgesicherte Vorarbeiten der nächsthöheren Verwaltungs­ebene zurückgreifen. So wird ein effizientes und effektives Verwaltungs­handeln beim Vollzug von Bundes­gesetzen gefördert.

Die Bausteine

FIM besteht aus drei Bausteinen:

  1. Leistungen: wesentliche Informationen zu einer Leistung der öffentlichen Verwaltung für Bürger und Unternehmen. Der Bund liefert die (Stamm-)Informationen zu den Leistungen.
  2. Datenfelder: in der Regel Auslöser für eine Leistungserstellung. Der Bund liefert die Beschreibung von notwendigen Datenfeldern für Formulare.
  3. Prozesse: Beschreibung bzw. Visualisierung der Abläufe zur Leistungserbringung. Der Bund liefert die Stammprozesse des Gesetzesvollzugs.


Die FIM-Bausteine werden jeweils durch einen Katalog repräsentiert. Er erfasst Leistungen, Datenfelder und Prozesse, verknüpft sie miteinander, harmonisiert ihre Benennungen und ordnet ihnen eine bundesweit eindeutige Identifikation zu.

(Quelle: BMI Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)

FIM & Form-Solutions

Form-Solutions verfügt über meherere FIM-Informationsmanager sowie FIM-Methodenexperten. Dieses Methoden-Knowhow, gepaart mit unserem seit über 20 Jahren gereiften Verwaltungswissen, ist in unterschiedlichen Projekten abrufbar. Existierende Verwaltungsprozesse können mit unserer Expertise und Unterstützung in sinnvolle und realistische Onlinedienste nach OZG und darüber hinaus für die Öffentliche Verwaltung realisiert werden.



Barrierefreiheit

Was ist Barrierefreiheit?

„Barrierefreiheit bezeichnet eine Gestaltung der Umwelt dergestalt, dass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfen genutzt und wahrgenommen werden können.“
(Quelle: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de)

Grundlage

  • Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)
  • EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
  • Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen


Das Internet ist heutzutage das Medium, um Waren und Dienstleistungen zu beziehen. Auch von Verwaltungsdienstleistungen wird seitens der Bürger*innen und Unternehmen mittlerweile erwartet, diese unkompliziert, komfortabel und online von unterwegs beantragen zu können.

Dank spezieller Hard- und Softwareentwicklungen können auch Menschen mit Behinderungen an dieser Entwicklung teilhaben. Das gilt in ganz besonderem Maße für blinde und sehbehinderte Menschen, die dank Bildschirmlese- und Bildschirmvergrößerungsprogrammen vom stark visuell geprägten Informationsangebot weitgehend profitieren können.

Barrierefreiheit & Form-Solutions

Barrierefreiheit heißt bei uns vorrangig, dass unsere Formulare nicht nur am Bildschirm angezeigt werden, sondern die Inhalte der Felder den Benutzer*innen auch über elektronische „Vorleseassistenten“ (Screenreader) zugänglich gemacht werden können.

Grundsätzlich ist unsere Lösung so gestaltet, dass sie den Pflichtvorgaben der Richtlinien der WCAG 2.1 oder BITV 2.0 für Anwender entspricht. Details zur Einführung aber ebenso Hinweise zur barrierefreien Gestaltung eigener Onlinedienste finden Sie als Kund:in in unserer Dokumentation sowie in den Release-Notes.

Unser Team aus dem Bereich Verwaltungsdigitalisierung und Verlag wird regelmäßig speziell zum Thema "barrierefreie Gestaltung von Onlindediensten" geschult. So können wir sicherstellen, dass unser Verlagssortiment aber ebenso im Kundenauftrag erstellte Onlinedienste den aktuellen Standards entsprechen. Darüber hinaus wird das Form-Solutions-Verlagssortiment sowie das Antragsmanagement 4.0 in regelmäßigen Abständen durch einen unabhängigen Dienstleister in Bezug auf die Barrierefreiheit geprüft.

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