Wahlschein
Wahlen, Wahlen, Wahlen...
Aber nicht aller Bürger*innen haben Zeit, ihre Stimme am Tag der Wahl abzugeben. Für diejenigen, die ihren Wahlschein lieber vorab ausfüllen und dem Wahlamt per Post zukommen lassen möchten, gibt es den sogenannten Briefwahlantrag.
Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines
Allgemeines
Wenn Bürger*innen am Wahltag verhindert sind, können sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Informationen zur Briefwahl erhalten Bürger*innen durch die Gemeinde in der Regel per Post. Sofern die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abgeholt werden können, werden diese den Bürger*innen zugesandt. Alternativ kann auch eine bevollmöchtigte Person die Unterlagen für Sie gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abholen. Diese berechtigte Person, muss die schriftliche und unterzeichnete Vollmacht im Original bei Abholung vorlegen.
Besonderheiten
Fachverfahrens-Anbindung: |
optional OLMERA (HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH) |
Sonderfunktionen bzw. Möglichkeiten |
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