Inhalt
Datum: 01.02.2022

Tipps und Tricks

E-Payment optional anbieten

Sie möchten Ihre Bürger*innen selbst entscheiden lassen, ob Sie die anfallenden Gebühren für den Onlinedienst direkt online oder lieber vor Ort in der Verwaltung bezahlen möchten? – Kein Problem. Mit folgendem Trick können Sie E-Payment innerhalb Ihrer Antragsassistenten optional anbieten.

Beispiel

In der Regel müssen Sie bei der Veröffentlichung des Antragsassistenten entscheiden, ob die anfallenden Gebühren auch direkt online bezahlt werden sollen. Mit der Auswahl innerhalb der Veröffentlichung ist für Bürger*innen das elektronische Bezahlen zwingend erforderlich, um den Antragsprozess abzuschließen. Möchten Sie Bürger*innen die Wahl lassen, können Sie dies über ein zusätzliches Optionsfeld innerhalb des Antragsassistenten einstellen.

Sie möchten die Funktion testen?
– Wir haben Ihnen hier einen kleinen Testassistenten vorbereitet.

Und so einfach geht´s ...

Damit E-Payment nicht verpflichtend zur Verfügung steht, müssen Sie lediglich ein neues "Dropdown/Optionsfeld" in Ihren Antragsassistenten hinterlegen. Ob Sie dieses auf einem neuen Panel (Seite des Antragsassistenten) oder einem bestehenden ergänzen ist dabei unerheblich.

  • Schritt 1: Dropdown/Optionsfeld einfügen
  • Schritt 2: Konfiguration öffnen und die öffentliche Bezeichnung sowie interne Bezeichnung eintragen
  • Schritt 3: im Feld "technische Bezeichnung" muss "betrag" eingetragen werden
  • Schritt 4: Im Reiter "Spezielle Einstellungen" folgende Optionen hinterlegen
    • Bezeichnung öffentlich: ja / Wert: Preis (z.B. 12,00)
    • Bezeichnung öffentlich: nein / Wert: 0
  • Schritt 5: Klick auf "Übernehmen"
  • Schritt 6: Assistent speichern, freigeben und mit E-Payment veröffentlichen
  • Schritt 7: Fertig!