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Datum: 16.12.2021

Wo stehen wir bei OZG, EfA und der Zielerreichung?

Autor: Olaf Rohstock, Geschäftsführer Marketing & Vertrieb bei der Form-Solutions GmbH


Das Onlinezugangsgesetz (OZG) – oder besser – das Gesetz zur Erleichterung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen ist genial: Es stellt erstmalig grundsätzlich den Bürger in den Mittelpunkt des Verwaltungsdenkens. – Das will es zumindest erreichen. Sagen wir: Die Idee ist genial, aber es fordert Verwaltungen und Ihre Mitarbeiter aller föderalen Ebenen zum Nachdenken auf.

Die Aufgabe gestaltet sich dabei wie folgt: „Wie kann die Komplexität der Verwaltungslandschaft mit all Ihren über mehrere Dekaden gewachsenen Regeln und Regularien so umgestaltet werden, dass jeder Bürger in jeder Lebenssituation versteht und nachvollziehen kann, was er zu tun oder zu lassen hat.“

Die deutsche Verwaltung – insbesondere die Ebene der Bundes- und Landesverantwortlichen hat mit ihren Beratern herausgefunden, dass es 575 Leistungen gibt, die online verfügbar gemacht werden können. Das mit einer Umsetzungsfrist bis Ende 2022. Hinter der „kleinen“ Zahl 575 verstecken sich jedoch mehr als 1.900 Leistungsbündel und dahinter wiederum mehr als 5.000 Verrichtungen. – Das ist wiederum dann doch keine so kleine Zahl mehr 😉 ...

Diese Verrichtungen ergeben sich aus dem komplexen Zusammenwirken unterschiedlicher Rechtsgrundlagen, die in verschiedenen fachlichen Zusammenhängen auch unterschiedlich föderal bewertet werden dürfen. Um dieser Menge Herr zu werden, dürfen zahlreiche Berater auf Bundes-, Landes- und teilweise kommunaler Ebene nun dabei helfen, die notwendigen Ableitungen zur Umsetzung der Aufgaben des OZG zu identifizieren, aufzuarbeiten und ggf. in Änderungsbedürfnisse zu formulieren, die dann wiederum in Gesetzen dokumentiert werden müssen.


Schon gelesen?

Ein besonders interessanter und wie wir finden treffender Artikel zu dem Vorgenannten, wurde kürzlich durch Detlef Sander, Geschäftsführer des Databund (Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Software-Hersteller für den öffentlichen Sektor) in der Kommune21 veröffentlicht.

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Was gibt es dazu bei Form-Solutions?

Wir liefern genau das, was Behörden für die Umsetzung des OZG suchen: Technologiebausteine und Onlinedienstvorlagen nach dem EfA-Prinzip. - Und das seit über 20 Jahren.

Das Besondere daran? Die juristische und technische Pflege des Dienstes verantworten wir gegen ein faires Entgelt. Die Basisdienste der Länder (Portal, Postkorb, Signatur, Identität, Payment, Transport, etc.) haben wir als Infrastrukturschnittstellen in allen Diensten angebunden. Die Anbindung an Fachverfahren liefern wir auf Wunsch gleich mit.

Wo liegt nun der Unterschied zwischen unseren EfA-Diensten und denen, die von Verwaltungen, Beratern und Dienstleistern „neu“ erstellt werden? – Ganz einfach: Unsere Dienste sind klar kalkuliert und wir kommunizieren jedem Kunden vor der eigentlichen Nutzung, welche Kosten für Pflege- und Betriebsleistungen pro Jahr anfallen, nicht erst am 02.01.2023 …


Ich wünsche all unseren Kunden, Partnern sowie Antragsmanagement-Interessierten ein besinnliches Weihnachtsfest und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr 2022.