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Umstellung auf BundID in NRW

Im Februar 2023 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) bekannt gegeben, dass Nordrhein-Westfalen in Zukunft auf die BundID als zentrale Identifikationslösung setzt (siehe Pressemitteilung). Nordrhein-Westfalen ist mit dieser Entscheidung nicht allein: Auch Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt streben die BundID-Anbindung an oder haben diese bereits umgesetzt. Auch sieht der Entwurf für des OZG-Änderungsgesetztes die Nutzung der BundID als alleiniges Nutzerkonto für die Umsetzung von OZG-Angeboten vor. Schon heute ist die BundID mit einem Postfach für die rechtsverbindliche Bekanntgabe von Verwaltungsakten ausgestattet.

Das Servicekonto.NRW wird zugunsten der BundID fast sechseinhalb Jahren nach der Einführung Ende Juni 2024 eingestellt. Die geplanten Schritte auf dem Weg zur vollständigen Umstellung auf die BundID sind folgendermaßen zusammengefasst:

  • Migrationsstrategie: Keine Kontenübertragung zu BundID, aber Neu-Verknüpfung bei kommunalen Serviceportalen
  • Vorrübergehende Nutzung des Servicekonto.NRW als BundID-Gateway
  • Der temporäre Fall bei der BundID

Einige nutzen den temporären Fall des Servicekonto.NRW (npa-Endpoint). Hierbei authentifizieren sich Bürger*innen einmalig mit der Online-Ausweisfunktion, wenn sie eine Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen. Eine Registrierung am Servicekonto.NRW ist hierzu nicht nötig. Diese temporäre Nutzung ohne Langzeitspeicherung ist losgelöst von dem eigentlichen Servicekonto.NRW. Man musste sich daher bisher entscheiden, ob man an den Online-Diensten die Anmeldung mit einem registrierten Servicekonto oder eine einmalige Ausweis-Authentifizierung anbieten.

Die BundID bietet – sofern nicht durch die Authentifizierungsanfrage unterdrückt – neben der Anmeldung mit einem BundID-Konto grundsätzlich auch eine Gastanmeldung an. Dies hat den Vorteil, dass bei einer Anbindung beides offeriert werden kann, bedeutet aber auch, dass ein ausschließlich temporärer Zugang nicht mehr möglich ist. Sollten Sie Bedarf haben, die Online-Ausweisfunktion ohne Beteiligung der BundID einzubinden, können Sie hierfür zum Beispiel den eID-Service der Governikus GmbH nutzen.

Für Rückfragen steht das Servicekonto.NRW-Team des KDNs zur Verfügung.