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Bund hat ein neues Tool für die Häufigkeit der Nutzung von Onlinediensten entwickelt

Die Nutzung digitalen Anträgen hängt maßgeblich von ihrer Nutzerfreundlichkeit ab. Nur wenn Bürger*innen die Onlinedienste verstehen und einfach anwenden können, werden sie auch tatsächlich genutzt. Um die Häufigkeit der Nutzung von Verwaltungsleistungen auswerten zu können, hat der Bund ein neues Tool entwickelt.

Die Nutzungsfreundlichkeit und die Häufigkeit der Inanspruchnahme digitaler Verwaltungsleistungen sind eng miteinander verbundene Faktoren. Weniger Menschen nutzen einen Onlinedienst, den sie nicht verstehen oder der zu kompliziert ist. Dies wurde bereits im Juli in einem Beschluss des IT-Planungsrats ermittelt, wodurch deutlich wurde, dass es nicht nur auf die Verfügbarkeit von Leistungen ankommt, sondern auch darauf, wie oft sie tatsächlich genutzt werden.

Aus diesem Grund wurde eine Plattform entwickelt, auf der die Nutzungsdaten der verschiedenen Leistungen aufgelistet werden. Nach einer Pilotierung im ersten Halbjahr 2023 steht nun die vom Bund entwickelte und betriebene Zentrale Statistik-Komponente (ZSK) bereit.


Die Zentrale Statistik-Komponente (ZSK)
Um eine umfassende Übersicht über die Nutzungshäufigkeit von Onlinediensten zu gewährleisten, hatte der IT-Planungsrat nach seinem Beschluss Bund und Länder dazu aufgefordert, die nicht personenbezogenen Nutzungsdaten aller Verwaltungsleistungen bereitzustellen, für die der Bund die Regelungskompetenz besitzt. Darüber hinaus konnten auch Länder und Kommunen die Nutzungsdaten für Leistungen beisteuern, die auf Basis ihrer eigenen Regelungskompetenz erstellt wurden.

Die Zentrale Statistik-Komponente (ZSK) erfasst diese Daten systematisch und verwendet die Transaktionszahl eines Onlinedienstes als zentralen Indikator. Dies umfasst die Anzahl an initialen Antragstellungen, Anzeigen oder Meldungen über einen Onlinedienst an eine Behörde und kann diese bis auf Kreisebene aufschlüsseln. Berechtigte Nutzer*innen haben mit der Zentralen Statistik-Komponente die Möglichkeit, sich die Werte grafisch darstellen zu lassen, sie monatlich, quartalsweise oder jährlich auszuwerten und Zeiträume, Portale oder Regionen zu vergleichen.

Priorisierung und Verknüpfung von OZG-Leistungen an das ZSK

Die 484 OZG-Leistungen im Portalverbund Online-Gateway (PVOG) des Bundes und der Länder erfordern eine differenzierte Priorisierung und Anbindung an die Zentrale Statistik-Komponente (ZSK). Dabei wurden die Services anhand von fünf Kriterien priorisiert: Programmbezug, Flächendeckung, Transaktionsstärke, politische Bedeutung sowie Regelungs- und Vollzugsebene. Dies ermöglicht eine gezielte Ansprache der zuständigen Behörden hinsichtlich ihrer Anbindung an das ZSK.

Der IT-Planungsrat fordert alle zuständigen Stellen unabhängig ihrer Priorisierung auf, sich an das ZSK anzubinden. Die Anbindung erfolgt über Systeme wie die Open-Source-Webanalytik-Plattform Matomo. Aktuell befindet sich eine Testphase im Gange, in der die Datenanlieferung automatisiert über eine externe Schnittstelle erfolgt. Darüber hinaus können die Daten über die ZSK-Benutzeroberfläche als CSV-Datei oder manuell über ein Formular erfasst werden.

Bis zum Stand vom 1. Oktober 2023 sind bereits zwölf Onlinedienste sowie das Verwaltungsportal des Bundes mit insgesamt 19 Assistenten an die ZSK angebunden. Die schrittweise Anbindung weiterer Onlinedienste ist geplant. Zusätzlich sollen die ZSK-Info-Website sowie ein umfassendes Informationspaket für die Anbindung kontinuierlich optimiert werden, bestehend aus Anleitungen zur Nutzung und zu den technischen Schnittstellen.

Der Normenkontrollrat betont, dass auch Nutzungsdaten aus Typ-4/5-Leistungen von der ZSK abgebildet werden können. Daher sind entsprechende Behörden dazu eingeladen, sich an die ZSK anzubinden. Bisher sind im Vergleich zur Gesamtzahl aller verfügbaren Online-Services nur sehr wenige Dienste an die Zentrale Statistik-Komponente angebunden, und einige Dienste liefern Daten nur unvollständig oder unregelmäßig.

Um ein umfassendes Bild der Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen in Deutschland zu erhalten, betont der Rat die Einladung an alle Länder und Kommunen, durch die Bereitstellung von Daten zu mehr Verwaltungsleistungen beizutragen. Dies soll dazu beitragen, dass die ZSK ein repräsentatives Abbild der digitalen Verwaltungsnutzung in Deutschland darstellt.